Der innovative Kulturpreis
Die Bewerbungsfrist ist am 16. Mai 2021 ausgelaufen. Die Jurysitzung zur Förderentscheidung fand am 27. Mai statt.
Anschließend wird die Entscheidung dem Schul-, Kultur- und Sportausschuss (SKSA) des Kreises Stormarn in einem nicht-öffentlichen Teil der nächsten Sitzung (Anfang Juni) vorgelegt. Danach werden die Bewerber:innen zeitnah über die Entscheidung informiert.
Die Jury besteht aus folgenden Mitgliedern:
Der Kreis Stormarn verfügt über eine reiche und diverse Kulturlandschaft. Kultur spielt nicht nur eine wichtige Rolle in der Gesellschaft, sondern ist Ausdruck des (eigenen) Selbstverständnisses der Stormarner:innen. Auch aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit, Transformation, Digitalisierung und Innovation manifestieren sich zunehmend spartenübergreifend im Kulturbereich sowie in kulturellen Projekten und sind zukunftsweisend. Der digitale Wandel und die immer stärker voranschreitende Digitalisierung des Alltags und der Arbeitswelt tragen zur dieser Entwicklung bei. Kultur im Sinne eines weiten Kulturbegriffs ermöglicht es, auf diese Entwicklungen sowohl operativ zu reagieren als auch einen innovativen Diskursraum zu bieten.
Um visionäre und innovative Kulturarbeit zu stärken ruft der Kreis Stormarn 2021 zum ersten Mal den „Kulturfonds Stormarn – der innovative Kulturpreis“ aus. Der Kulturfonds soll dazu beitragen, die Kultur und ihre Akteur:innen zu befähigen, auf aktuelle Prozesse innerhalb der Gesellschaft zu reagieren und digitale, nachhaltige und transformative Themen stärker in den Fokus zu rücken und zu unterstützen.
Der Kulturfonds als neues Förderinstrument der Kulturarbeit des Kreises ist eingebettet in die 2019 begonnene Kulturentwicklungsplanung (KEP) und im Speziellen in die hier hinterlegte Strategie „Kultur als Gemeinschaftsaufgabe“. Sein Fokus liegt nicht nur auf einem Stormarn-Bezug sowie der thematischen Verortung, sondern auch auf einer inklusiven sparten- und generationsübergreifenden Ausrichtung. Damit hebt sich der Kulturfonds Stormarn bewusst nicht nur von Instrumenten der Kulturförderung anderer Kreise und Kommunen, sondern auch vom in der Vergangenheit ausgeschriebenen „Kulturpreis“ und „Jugendkulturpreis“ des Kreises ab.
Der Kulturfonds Stormarn richtet sich an Institutionen, Vereine und Verbände sowie gemeinschaftlich wirkende Gruppen von Kulturschaffenden, die sich mit ihren Kulturprojekten im Kreis Stormarn für die Förderung bewerben können. Die Bewerbung kooperativer Kulturprojekte ist ausdrücklich erwünscht. Mit Hilfe des Fonds sollen innovative, noch nicht abgeschlossene Projekte mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und/oder Transformation unterstützt werden.
Als nachhaltig definieren wir auf Langfristigkeit angelegte Prozesse und Projekte, die Strukturen, Werte oder Ideen schaffen, die möglichst lange möglichst vielen zugutekommen. Nachhaltige Projekte gehen bewusst und sparsam mit gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen um. Digitalisierung bedeutet die Implementierung digitaler Tools, Ideen und Ansätze in den gesellschaftlichen Alltag im Allgemeinen und in die Arbeitsweisen und das Selbstverständnis von Kultur im Speziellen. Transformation bedeutet eine Zustandsveränderung: von einem jetzigen zu einem neuen Zustand oder Ziel. Dabei stehen Anpassungen an aktuelle Tendenzen im Vordergrund. Gleichzeitig soll der Kulturfonds die Kulturschaffenden dazu anregen, sich mit weiteren gesellschaftlich relevanten Thematiken auseinanderzusetzen.
Für die Auszeichnung von noch nicht abgeschlossenen Kulturprojekten mit der Orientierung an diesen Schwerpunkten steht eine Fördersumme von 10.000 € zur Verfügung.
Die Bewerbungsfrist ist am 16. Mai 2021 ausgelaufen. Die Jurysitzung zur Förderentscheidung wird am 27. Mai stattfinden.
Richtlinien (PDF)
Bewilligungsbedingungen (PDF)
Die Fördermittelvergabe erfolgt mittels eines Juryverfahrens. Die Jury setzt sich zusammen aus einer Fachjury unter Einbezug einzelner Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Kreises.
Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen, -vereine und -verbände sowie Gruppierungen, die ein Kulturprojekt mit Bezug zum Kreis Stormarn planen oder bereits begonnen haben. Der Kulturfonds ist generationsübergreifend ausgeschrieben, sodass sich Gruppierungen, die sowohl aus Erwachsenen und professionell tätigen Kulturschaffenden, als auch aus Jugendlichen bestehen, bewerben können
Antragsberechtigt sind geplante oder bereits begonnene, jedoch noch nicht abgeschlossene Kulturprojekte mit einem Bezug zum Kreis Stormarn und einer Orientierung an: Innovation basierend auf Transformation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Die Projekte müssen zwingend eine Orientierung an mindestens einem oder auch mehreren dieser Ziele und Werte vorweisen.
Die Finanzierung muss keinen gesicherten Anteil an baren Eigen- und/oder Drittmitteln aufweisen. Eigen- und/oder Drittmittel können jedoch sehr gerne eingebracht werden. Eine Gesamtfinanzierung des Kulturprojektes durch die Fördermittel des Kulturfonds Stormarn ist möglich.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das sich bewerbende Kulturprojekt zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen ist und/oder keinen Bezug zum Kreis Stormarn vorweisen kann. Über das Vorliegen oder Fehlen eines Stormarn-Bezuges befindet die Fachjury aus politischen Vertreter:innen und professionellen Kulturschaffenden unter Berücksichtigung folgender Fragen:
Die bewilligten Fördermittel sollten bis zum Ende des jeweiligen Förderjahres ausgegeben sein. Der letzte Mittelabruf ist bis zum 21.11.2021 möglich. Das Kulturprojekt sollte bis zum Endes 2021 abgeschlossen sein. Geben Sie Ihre voraussichtliche Zeitplanung bitte detailliert im Maßnahmen- und Zeitplan an.
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Das Formblatt (PDF) zum Download.
Antragsschluss für die einzureichenden Anträge ist der 16.05.2021. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und ggf. weitere Unterlagen sind per E-Mail an kultur@kreis-stormarn.de (Betreff: Kulturfonds Stormarn) sowie postalisch einzureichen. Liegt das korrekt ausgefüllte und unterschriebene Formblatt zum fristgerechten Termin per E-Mail vor, kann die postalische Zustellung bis zu 2 Werktage später erfolgen (Eingangsdatum!). Andere Wege der Antragsstellung sind ausgeschlossen. Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit des eingereichten Projekts. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Mithilfe dieser Frage- und Antwortseite soll eine ausgiebige individuelle Beratung der Antragsteller:innen obsolet werden. Wir hoffen, damit alle ihre Fragen im Vorfeld bereits beantworten zu können. Sollten Sie dennoch weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie sich gern per Mail an kultur@kreis-stormarn.de wenden – hierüber erhalten Sie auch einen ggf. benötigten telefonischen Termin.