Kulturfonds Stormarn

Der innovative Kulturpreis

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Der Kulturfonds Stormarn geht 2022 an das Projekt "Think Tank Reinfeld"

Die Jury, bestehend aus den unten genannten Mitgliedern, hat am 02. August getagt und der Schul- Kultur- und Sportausschusses hat über den Juryvorschlag abgestimmt.

Vertreter*innen des Schul- Kultur- und Sportausschusses:
Kirstin Krochmann, Kulturpolitische Sprecherin und Vorsitzende SKSA für CDU Fraktion
Susanne Borchert, Kulturpolitische Sprecherin der SPD Fraktion
Uwe Schreiber, stellvertr. Kulturpolitischer Sprecher Bündnis 90 Die Grünen
Dr. Wolfgang Beutin, Kulturpolitischer Sprecher Die Linke
Martina Hellhoff, Kulturpolitische Sprecherin FDP

Fachjury:
Dr. Annett Baumast, Baumast Kultur und Nachhaltigkeit (Juryvorsitzende)
Anne Munzel, Klimaschutzmanagement Kreis Stormarn
Dr. Martin Lätzel, Direktion schleswig-holsteinische Landesbibliothek
Valentin Graef, Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in der Kultur
Guido Froese, Leiter Nordkolleg Rendsburg und Vorsitzender Landeskulturverband e.V.

Der Kreis Stormarn verfügt über eine reiche und diverse Kulturlandschaft. Kultur spielt nicht nur eine wichtige Rolle in der Gesellschaft, sondern ist Ausdruck des (eigenen) Selbstverständnisses der Stormarner:innen. Auch aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit, Transformation, Digitalisierung und Innovation manifestieren sich zunehmend spartenübergreifend im Kulturbereich sowie in kulturellen Projekten und sind zukunftsweisend. Der digitale Wandel und die immer stärker voranschreitende Digitalisierung des Alltags und der Arbeitswelt tragen zur dieser Entwicklung bei. Kultur im Sinne eines weiten Kulturbegriffs ermöglicht es, auf diese Entwicklungen sowohl operativ zu reagieren als auch einen innovativen Diskursraum zu bieten.

Um visionäre und innovative Kulturarbeit zu stärken ruft der Kreis Stormarn jährlich den „Kulturfonds Stormarn – der innovative Kulturpreis“ aus. Der Kulturfonds soll dazu beitragen, die Kultur und ihre Akteur:innen zu befähigen, auf aktuelle Prozesse innerhalb der Gesellschaft zu reagieren und digitale, nachhaltige und transformative Themen stärker in den Fokus zu rücken und zu unterstützen.

Der Kulturfonds als neues Förderinstrument der Kulturarbeit des Kreises ist eingebettet in die 2019 begonnene Kulturentwicklungsplanung (KEP) und im Speziellen in die hier hinterlegte Strategie „Kultur als Gemeinschaftsaufgabe“. Sein Fokus liegt nicht nur auf einem Stormarn-Bezug sowie der thematischen Verortung, sondern auch auf einer inklusiven sparten- und generationsübergreifenden Ausrichtung. Damit hebt sich der Kulturfonds Stormarn bewusst nicht nur von Instrumenten der Kulturförderung anderer Kreise und Kommunen, sondern auch vom in der Vergangenheit ausgeschriebenen „Kulturpreis“ und „Jugendkulturpreis“ des Kreises ab.

Der Kulturfonds 2021 ging an: "Gegessen wird, was auf den Tisch kommt"

Der Kulturfonds 2022 ging an: "Think Tank Reinfeld"

Ausschreibungskriterien 2022

Der Kulturfonds Stormarn richtet sich an Kulturschaffende, Institutionen, Vereine und Verbände sowie gemeinschaftlich wirkende Gruppen von Kulturschaffenden, die sich mit ihren Kulturprojekten im Kreis Stormarn für die Förderung bewerben können. Die Bewerbung kooperativer Kulturprojekte ist ausdrücklich erwünscht. Mit Hilfe des Fonds sollen innovative, noch nicht abgeschlossene Projekte mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und/oder Transformation unterstützt werden.

Der Fokus liegt 2022 auf der Säule Nachhaltigkeit. Dahinter steht ein breiter Nachhaltigkeitsbegriff, bei dem die kulturelle Dimension Bestandteil einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung ist. Der Kulturfonds soll die Kulturschaffenden dazu anregen, sich mit aktiv mit dem Begriff auseinanderzusetzen und mit Hilfe des  eingereichten Projekts, Nachhaltigkeit und Kultur miteinander zu denken. Die sich um eine Förderung bewerbenden Kulturprojekte müssen einen Bezug zum Kreis Stormarn, seinen Einwohner:innen, seiner Kultur und/oder Natur, seiner Geschichte etc. vorweisen.

Für die Auszeichnung von noch nicht abgeschlossenen Kulturprojekten mit der Orientierung an dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit steht eine Fördersumme von 10.000 Euro zur Verfügung. Projektstart ist frühestens September 2022.

Bewerbungen für den Kulturfonds 2022 müssen per Mail an kultur@kreis-stormarn.de und postalisch an den Stabsbereich mit den dazugehörigen Unterlagen bis zum 24.07.2022 eingereicht werden.

Die Fördermittelvergabe erfolgt mittels eines Juryverfahrens. Die Jury setzt sich zusammen aus einer Fachjury unter Einbezug einzelner Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Kreises.

Der Kulturfonds wird in diesem Jahr unterstützt vom Klimaschutz-Management des Kreises Stormarn und dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V.

Kooperation mit dem Landeskulturverband und dem Klimaschutz-Management

Der Kulturfonds wird in diesem Jahr unterstützt vom Klimaschutz-Management des Kreises Stormarn und dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V.

Guido Froese, Vorsitzender des Landeskulturverbandes und Leiter des Nordkolleg in Rendsburg: „Kultur spielt für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle. Gleichzeitig muss Kultur auch nachhaltig sein. Nur wenn man beides zusammen denkt, können wir den großen Herausforderungen der heutigen Zeit angemessen begegnen".

„Das Klimaschmutzmanagement des Kreises Stormarn freut sich, Teil des Prozesses der Ausschreibung des Kulturfonds 2022 zu sein. Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind oftmals sehr komplexe Schlagwörter, die ganz unterschiedliche Assoziationen bei den Menschen hervorrufen können. Aus diesem Grund ist gerade die Auseinandersetzung mit den Themenfeldern im Rahmen von Kulturprojekten eine sehr gute Möglichkeit, gute Ideen ins Handeln zu bringen mit ganz verschiedenen kulturellen Hintergründen.“

Häufig gestellte Fragen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kulturschaffende, Kulturinstitutionen, -vereine und -verbände sowie Gruppierungen, die ein Kulturprojekt mit Bezug zum Kreis Stormarn planen oder bereits begonnen haben. Der Kulturfonds ist generationsübergreifend ausgeschrieben, sodass sich Gruppierungen, die sowohl aus Erwachsenen und professionell tätigen Kulturschaffenden, als auch aus Jugendlichen bestehen, bewerben können

Welche Projekte sind antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind geplante oder bereits begonnene, jedoch noch nicht abgeschlossene Kulturprojekte mit einem Bezug zum Kreis Stormarn und einer Orientierung an Nachhaltigkeit. Die Projekte müssen zwingend eine nachhaltige Orientierung vorweisen, können aber auch Bezug nehmen zu den Themen Digitalisierung und Transformation.

Wie hoch sind die Eigen- und Drittmittel, die eingebracht werden müssen?

Die Finanzierung muss keinen gesicherten Anteil an baren Eigen- und/oder Drittmitteln aufweisen. Eigen- und/oder Drittmittel können jedoch sehr gerne eingebracht werden. Eine Gesamtfinanzierung des Kulturprojektes durch die Fördermittel des Kulturfonds Stormarn ist möglich.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Förderung über den Kulturfonds Stormarn ausgeschlossen?

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das sich bewerbende Kulturprojekt zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen ist und/oder keinen Bezug zum Kreis Stormarn vorweisen kann. Über das Vorliegen oder Fehlen eines Stormarn-Bezuges befindet die Fachjury aus politischen Vertreter:innen und professionellen Kulturschaffenden unter Berücksichtigung folgender Fragen:

  • Lebt bzw. wirkt der/die antragstellende Künstler:in im Kreis Stormarn / leben bzw. wirken die antragstellenden Künstler:innen im Kreis Stormarn?
  • Beschäftigen sich die Inhalte des Kulturprojektes mit dem Kreis Stormarn, z.B. mit seiner Kultur, Geschichte oder (Natur-)Orten im Kreis?
  • Kommt das Kulturprojekt den in Stormarn lebenden Menschen zugute?

Bis wann müssen im Falle einer positiven Förderentscheidung die bewilligten Fördermittel verausgabt sein?

Die bewilligten Fördermittel sollten bis zum 31.03.2023 ausgegeben sein. Der letzte Mittelabruf ist bis zum 21.11.2022 möglich. Geben Sie Ihre voraussichtliche Zeitplanung bitte detailliert im Maßnahmen- und Zeitplan an.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Ausgefülltes Formblatt inkl.:
    • Projektidee/-skizze
    • geschätzter Maßnahmen- und Zeitplan (inkl. Meilensteine)
    • Angaben zu Antragsteller:innen inkl. Bankverbindung
  2. Geschätzter Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Optional bei bereits begonnenem Projekt: kurze Übersicht über bisherige Projektergebnisse.

Das Formblatt (PDF) zum Download.

Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Antragsschluss für die einzureichenden Anträge ist der 24.07.2022 Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und ggf. weitere Unterlagen sind per E-Mail an kultur@kreis-stormarn.de (Betreff: Kulturfonds Stormarn) sowie postalisch einzureichen. Liegt das korrekt ausgefüllte und unterschriebene Formblatt zum fristgerechten Termin per E-Mail vor, kann die postalische Zustellung bis zu 2 Werktage später erfolgen (Eingangsdatum!). Andere Wege der Antragsstellung sind ausgeschlossen. Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit des eingereichten Projekts. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Kann ich mich vor der Antragstellung vom Stabsbereich beraten lassen?

Mithilfe dieser Frage- und Antwortseite soll eine ausgiebige individuelle Beratung der Antragsteller:innen obsolet werden. Wir hoffen, damit alle ihre Fragen im Vorfeld bereits beantworten zu können. Sollten Sie dennoch weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie sich gern per Mail an kultur@kreis-stormarn.de wenden – hierüber erhalten Sie auch einen ggf. benötigten telefonischen Termin.